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Interessen
3-Rad Piaggio, Ape-Piaggio, Vespa-Car Freunde,
bella Italia, Vino Rosso, Pizza + Spaghetti....

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Der Verein und unsere Ziele

 

 

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Präsident:                  Stefan Heer

          Stanserstrass 29

          CH-6362 Stansstad

 

e-mail:                        heer.stefan@kfnmail.ch

 

e-mail Verein:             3-rad@ppow.ch

 

www:                          http://www.ppow.ch

 

Aktuar:                       Meinrad Hofstetter, Adligenswil

Kassier:                      Franz Schriber, Kägiswil

Beisitzer:                    Daniel Bucher, Kerns

 

Gründungsjahr:          1996

Anzahl

Mitglieder:                  25 Personen aus vier Kantonen

 

 

Mitgliedschaft:            Jede Person die sich an den Piaggio Vespacars

                                   erfreut, oder Besitzer ist,

                                   kann unserem Verein beitreten.

 

Jahresbeitrag:            SFR 50.--

 

 

 

 

 

Jahresprogramm:

Generalversammlung, 2 Ausflüge und ein Jahresschlusshock

Ersatzteile:

Um an Ersatzteile zu kommen, lassen wir unser Netzwerk rattern. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Ersatzteilen sowie bei der Reparatur und Restauration von Fahrzeugen.

Reparaturen:

Diverse „APE-Ärzte“ mit Herz und Können

Moto:

Ape’s sind frei wie die Bienen......- Let’s fly -

Alle guten Sachen sind Drei, let's fly.

Lieber ein Rad ab als eine Schraube locker.

Geschichte:

1996 gegründet, an verschiedenen Ape-Treffen im In- und    Ausland teilgenommen.

Ziele:

  • Hege und Pflege von italienischen Ape-Piaggio- Fahrzeugen.
  • Gemütliches Beisammensein unter Gleichgesinnten, Erfahrungsaustausch und Kameradschaft.

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Statuten

  

 

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Art.      1                                Unter dem Namen

                                               3-RAD PIAGGIO POWER

besteht eine Vereinigung gemäss Art. 60 des ZGB mit Sitz in Obwalden.

 

Art.      2                                Der Zweck des PPO (3-RAD PIAGGIO POWER)

                                               Freude an den Dreiradfahrzeugen, sprich APE’s,

weiteren Interessierten bei der Beschaffung eines Vespacars behilflich zu sein.

           

Art.      3                                Das oberste Organ des PPO ist die Mitgliederversammlung, GV

 

Art.      4                                Die Befugnisse der Mitgliederversammlung sind

                                               Wahl des Vorstandes auf 3 Jahre mit max. 5 maliger

                                               Wiederwählbarkeit.

 

                                               Präsident/in, Vicepräsident/in und die Rechnungsrevisoren

                                               werden jedes Jahr gewählt.

                                               Im weiteren gelten die Bestimmungen des ZGB

                                               Art- 60 und folgende.

 

Art.      5                                Der Vorstand Besteht aus

a)                 Präsident/in

b)                 Vicepräsident/in

c)                 Kassier/in

d)                 Aktuar/in

e)                 Beisitzer/in  

 

Wenn die Mitgliederzahl 20 Personen unterschreitet, so ist der Vorstand in einem 3er Team zu wählen,           das nach Bedarf auf 5 ergänzt wird.         

      

Art.      6                                 Die Mitgliedschaft:

Jede Person, mit Freude an Vespacars, kann als Mitglied aufgenommen werden. Die Aufnahme neuer Mitglieder kann jederzeit erfolgen, mittels Anmeldung beim Sekretariat. Die Mitgliederversammlung bestimmt und wählt jeweils das Neumitglied. Die Mitgliederversammlung kann über den Ausschluss von Mitgliedern entscheiden.

 

Der Austritt kann jederzeit erfolgen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Ausnahmen gemäss ZGB bleiben vorbehalten.

 

Wegen vereinsschädigenden Handelns oder unachtbaren Verhaltens kann ein Mitglied auf Antrag des Vorstandes ausgeschlossen werden .

 

Es wird unterschieden zwischen:

a)                 Aktivmitgliedschaft

b)                 Ehrenmitgliedschaft

   

Art.      7                                Die Finanzierung des PPO erfolgt durch:

-          den Mitgliederbeitrag von SFR 50.—

dieser Beitrag wird an der Mitgliederversammlung festgelegt

-                     durch den Gewinn bei Durchführungen von Veranstaltungen

-                     Ehrenmitgliedern ist die Höhe des Beitrages freigestellt oder erlassen

 

Art.      8                                 Die Mitgliederversammlung GV

Sie ist das oberste Organ des PPO und vereinigt sich einmal pro Jahr. Weitere Versammlungen werden, wenn mindestens ein fünftel der Mitglieder dies Schriftlich verlangt, durchgeführt, oder wenn der Vorstand eine Versammlung als nötig erachtet.

 

Zur Versammlung wird mindestens 30 Tage zum voraus schriftlich eingeladen, unter Angabe der Traktandenliste.

 

Anträge an die Versammlung sind mindestens 10 Tage vor der GV schriftlich an das Sekretariat zu senden.

 

Art. 9                                     Traktanden der Mitgliederversammlung

                                               Wahl der Stimmenzähler/in

                                               Protokoll der letzten GV

                                               Änderung der Statuten

                                               Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten/in

                                               Abnahme der Jahresrechnung und Revisorenbericht

                                               Festsetzung des Jahresbeitrages

                                               Festsetzung der Vereinstätigkeit

                                               Wahlen des Vorstandes und der Revisoren/in

                                               Unterbreiten von Vorschlägen, Anregungen und Kritik.

   

Art.      10                              Entscheide

Die Mitgliederversammlung trifft ihre Entscheide nach der Mehrheit der Anwesenden Stimmen.

 

Die Mitgliederversammlung wird durch den Präsidenten/in oder Vicepräsidenten geleitet. Es kann auch ein Tagespräsident durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.  

 

Art.      11                              Zeichnungsberechtigung

Der Präsident/in  hat Einzelunterschrift, die restlichen Vorstandsmitglieder zeichnen zu zweit.

Der Kassier/in zeichnet auf der Bank einzel. 

 

Art.      12                               Der Vorstand leitet die laufenden Geschäfte des PPO

                                               und vertritt diese nach aussen.

 

Art.      13                              Das Vermögen des PPO  haftet für dessen

                                               Verpflichtungen. Persönliche Haftung der Mitglieder

ist ausgeschlossen.

 

Art.      14                               Die vorliegenden Statuten können nur durch den

                                               Beschluss der Mitgliederversammlung abgeändert

werden, wenn mindestens drei viertel der anwesenden Stimmen einverstanden sind. Der Entscheid ist nur gültig, sofern der Änderungsvorschlag der Einladung zur Mitgliederversammlung beigelegt wurde.

   

Art.      15                              Die Auflösung des PPO kann nur erfolgen, wenn eine

                                               Mitgliederversammlung mit mindestens drei Viertel der

                                               Mitgliederversammlung zustande kommt. Wenn die Zahl

            Der anwesenden Mitglieder nicht genügt, muss eine neue

Versammlung einberufen werden, die jedoch nicht 14 Tage nach der ersten Versammlung stattfinden kann. Die zweite Versammlung ist befugt, unabhängig von der Zahl der Teilnehmer, den PPO mit einfacher Stimmenmehrheit aufzulösen.

 

Art.      16                              Bei Auflösung des PPO entscheiden die restlichen

                                               Mitglieder über den eventuell vorhandenen Aktivsaldo.

 

 

Die vorliegenden Statuten wurden von der

Gründungsversammlung am 15.12.1996

angenommen und am 30.03.2007 Überarbeitet von der Generalversammlung angenommen

 

 

3-RAD PIAGGIO POWER

 

 
der Präsident
Stefan Heer
 
der Aktuar
Meinrad Hofstetter
 
der Kassier
Franz Schriber  
 
der Beisitzer
Daniel Bucher

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